Geschichtliche Parallelen Geschichte und Anekdoten von Bremm und Kloster Stuben
Dr. Theresia Zimmer, 1986 Gemeinde und Bevölkerung in Bremm im 18. Jahrhundert

Gemeinde und Bevölkerung
in Bremm im 18. Jahrhundert

von Dr. Theresia Zimmer

Bremm gehörte im 18. Jahrhundert zu den Moselortschaften des kurtrierischen Oberamts Zell. Die Einwohner waren alle frei, also nicht leibeigen.

Einen Einblick in die Dorf- und Bevölkerungsstruktur gewinnt man aus dem kurtrierischen Grund- und Lagerbuch von 1719 sowie aus weiteren Steuerunterlagen von 1733 - 1773 auch aus der Beschreibung des Amtes Zell von 1784. Im Jahre 1719 bestand die Dorfgemarkung aus Weinbergen mit 328.282 Stock, Schiffel- oder Rottland (255 Morgen nach Lambertimaß), 105 Morgen Wiesen und dazu noch Wald. 240 Morgen Rottland und der Wald waren Gemeindebesitz. Der Wald war nicht vermessen. Er lieferte die "notdürftige Beholzigung" für die Gemeinde. Damit ist gemeint, daß alle "Gemeindsleute" - die Bürger (auch "Einsassen") das nötige Bau- und Brandholz unentgeltlich erhielten; 1784 wird berichtet, daß viel Holz verkauft wurde. Mit der Eckernutzung konnten in guten Jahren 60 Schweine gemästet werden.

Bei den Fragen nach dem "Weidstrich" erfahren wir 1719, daß bei diesem im allgemeinen das Vieh in "Rottfeld, Heiden und Waldungen" getrieben wurde, bei Bremm speziell wird erläutert, daß die drei Nachbargemeinden Beuren, Urschmitt und Kliding ihren Weidstrich bis fast an den Ort hätten, "so daß, wenn ihr (der Bremmer) Vieh den Berg hinauf käme, dieser dreier Gemeinden Herden die Weide wirklich genossen hätten, könnten mithin mehr nicht als 40 Stück Rindvieh erhalten, anderes Vieh hätten (sie) nicht."

Das Rottland wurde alle 10 Jahre einmal bebaut und ertrug dann pro Morgen durchschnittlich 2 Malter Korn (nach Cochemer Maß). 1784 erfahren wir, daß das gemeindeeigene Land unter die Bürger verteilt wurde. Zu den Gemeindegütern gehörte auch ein Teil der 105 Morgen Wiesen. Sie wurden verpachtet, und die Pachtabgaben gingen an die Gemeinde, 1719 war es im allgemeinen eine Weinabgabe. Der Haupterwerb für die Bewohner war aber der Weinbau; die Qualität des Ertrags wird 1784 so beschrieben: "Der Wein ist für etwas besser als zu Aldegund zu halten." Die Weinberge waren 1719 wie üblich in drei Güteklassen eingeteilt, bei der ersten Klasse wurde in Bremm durchschnittlich von 8.000 Stock ein Fuder Wein geerntet, bei der zweiten Klasse von 12.000 Stock ein Fuder, in der dritten Klasse von 16.000 Stock ein Fuder. Die Verteilung der Weinberge auf die Klassen war:

1. Klasse: 50 483 Stock
2. Klasse: 32 379 Stock
3. Klasse: 245 420 Stock

Der Weinbergbesitz war in den einzelnen Lagen und auf viele einzelne Grundbesitzer in kleinen Parzellen aufgeteilt. Um festzustellen, was nun wirklich der Besitz und das Einkommen der Bewohner war, ist es erforderlich, auch die Grund- und Lagerbücher der angrenzenden Orte heranzuziehen, denn wie in Bremm selbst verschiedene Auswärtige begütert waren, so hatten auch Einwohner von Bremm in den benachbarten Gemarkungen Besitz. Diese Zusammenstellung bleibt einer späteren Untersuchung vorbehalten.

Eine Besonderheit bei Bremm ist die Zuordnung des Klosters Stuben. 1784 heißt es: "Es hat eine besondere Gemarkung, ist aber zur Gemeinde Bremm bei der allgemeinen Landmaß (1719) gemessen worden zu 13 ½ Morgen ohne die Waldung. Auf der Mosel hat es eine Schiffsmühle und ein Werth." Aus dem Landmaßbuch von 1719 zeigt sich, daß die 13 ½ Morgen der Bereich "um Stuben" waren. Besonders genannt wurden damals noch "drei andere auf Bremmer Seite gelegene große Wiesen", mit den Flurbezeichnungen "im Brach" und "in der Bieg", von 14 Morgen. Erwähnt werden auch die eigenen Waldungen. Weiderecht hatte Kloster Stuben jedoch gemeinsam mit der Gemeinde Neef. Die Stubener Schiffsmühle war 1719 verpachtet für die jährliche Pachtabgabe von 7 Maltern Korn. Der Müller wird unter den Bürgern von Bremm aufgeführt. Er besaß überdies noch eine eigene Mühle im Ort Bremm, die allerdings "die wenigste Zeit" Wasser hatte; auch hiervon erhielt Kloster Stuben eine jährliche Abgabe, nämlich 1 Malter Korn.

Die Einwohner von Bremm begegnen im 18. Jahrhundert in verschiedenen Kategorien und Bezeichnungen. Die Familien, "ganze Ehen", stehen neben Witwen, Witwern, Unverheirateten mit eigenem Haushalt als Schirmguldenpflichtige, und zwar zahlen die Familienväter einen ganzen Schirmgulden, die übrigen einen halben. Den "vermögenden Mitgemeinern" stehen die Armen gegenüber, die vom Schirmgulden, der Abgabe für den Genuß des landesfürstlichen Schutzes, befreit sind. Von "Bürgern / Gemeindsleuten / Einsassen", die berechtigt sind am Gemeindevermögen, werden "Beisassen" unterschieden. Namentlich erfaßt sind in den Steuerunterlagen auch die Handwerker oder Gewerbetreibenden, bei denen "Nahrungsgeld", d. h. Gewerbesteuer, erhoben wird. Die Angaben die ich für das 18. Jahrhundert ermitteln konnte, seien hier in einer Übersicht zusammengefaßt.

1719:   Familienväter / ganze Ehen 42
    Witwen 10
    dabei Handwerker / Gewerbe 11
1733:   Familienväter / vermögende Mitgemeiner 45
    Witwen 9
    Unvermögende Mitgemeiner / Arme 4
    Unvermögende Witwen 2
    Beisassen 1
    Schulmeister 1
1743:   Familienväter 60
    davon arm 3
    Witwen 7
    davon arm 2
    dabei Handwerker / Gewerbe 17
1753:   Familienväter 72
    davon arm 1
    Witwen / Jungfrauen 13
    dabei Handwerker / Gewerbe 16
1763:   Familienväter 83
    davon arm 5
    Witwen 9
    davon arm 1
    Jungfrauen, alle arm 4
    dabei Handwerker / Gewerbe 24
    Schulmeister 1
1773:   Familienväter 69
    davon arm 14
    Witwen 11
    davon arm 1
    dabei Handwerker / Gewerbe 13
    Beisassen 7
    davon arm 1
    dabei Schulmeister 1
    Hirt 1
    Handwerker 1
       
       
       

Die wirklichen Bevölkerungszahlen ergeben sich aus Unterlagen statistischer Art:

1773:   ganze Ehen 68 insges. Personen 136
    Witwer     6
    Witwen     11
    Söhne     119
    Töchter     105
           
        insges. 377
           
1783:   Wohnhäuser 99    
    Väter     82
    Mütter     89
    Söhne     102
    Töchter     96
           
        insges. 369

Für die Handwerker und Gewerbetreibenden ergeben sich noch folgende Einzelheiten aus den Steuerrevisionen:

  1719: 1743: 1753: 1763: 1773:
Schuhmacher 1 1 2 2 2
Schreiner 1 2 1 2  
Faßbender 2 2 3 5 2
Bäcker 1 1 1 2 2
Zimmermann 1 1 1 2  
Wirt 2 3      
Krämer 1        
Krämer u. Wirt   1 2 2 1
Schmied u. Wirt     1    
Schmied 1 1 1 1 1
Maurer   1 1 3 1
Schneider   1 1 3 1
Schiffmann   1 1   1
Gerber   1   1 1
Müller 1 1 1 1 1

1784 heißt es zu den Handwerkern (wie bei Alf), daß nur die Bäcker mit jenen zu St. Aldegund, Neef, Alf, Ediger, Eller, Senheim, Nehren und Mesenich in einer Zunft stehen, die übrigen "Handwerksleute" waren "unzünftig".

Zur Gemeindestruktur finden sich einige Angaben in der Amtsbeschreibung von 1784. Hiernach bestand der "Gemeindevorstand" in Bremm aus dem "Vogt", einem Bürgermeister und zwei Vorstehern. Dem Bürgermeister war ein Schreiber beigegeben. Bürgermeister und Vorsteher wurden wohl jährlich - wie bei anderen Gemeinden auch - durch die Wahl der Bürger gewechselt, während der Schreiber, der hauptsächlich das Rechnungswesen zu verzeichnen hatte, mehrere Jahre amtierte (so bei der Gemeinde Burg im einzelnen beschrieben). Das Gericht zu Bremm bestand damals aus dem "Vogt" (=Schultheiß), sieben Schöffen und einem Gerichtsschreiber, der 1784 mit dem Vogt identisch war. Da es auch hier wohl ähnlich wie in Burg geordnet war, kann man annehmen, daß der Oberamtmann von Zell den "Vogt" einsetzte und die Schöffen jeweils beim Erledigungsfall aus drei vom Gericht vorgeschlagenen Personen auswählte.

Außer dem schon erwähnten Gemeindevermögen (Wald, Wiesen und Rottland) hatte die Gemeinde noch Einkünfte aus der Verpachtung der Schafweide, von Zinsen, aus der Versteigerung der Windfälle u. ä., aus Überschuss der erhobenen Steuern, aus Bußgeldern und aus dem Bürgereinzugsgeld. Bei letzterem wurden von einem zuziehenden Mann 30 Reichstaler, von einer Frau 24 Reichstaler verlangt, s. u. insgesamt kam man dabei auf (jährlich) etwa 300 Reichstaler. Die Gemeinde hatte einige Geld- und Naturalabgaben an die Kellereien Cochem und Zell zu liefern, auch einige Frondienste zu leisten (wie die Gemeinde St. Aldegund) - trotz der persönlichen Freiheit der Bewohner. 1784 waren die Gemeindefinanzen derart ausgeglichen, daß die Gemeinde all ihre Schulden abgetragen hatte.


Quellen:
-   LHA Koblenz Best. 1C Nr. 15406
-   Revision der Ehe- und Schirmgulden, ebda Best. 1E Nr. 536 (für 1733), Nr. 565 (für 1743), Nr. 575 (für 1753), Nr. 585 (für 1763), Nr. 593 (für 1773)
-   ebds Best. 1C Nr. 7942
-   Grund- und Lagerbuch von Neef LHA Koblenz Best. 1C Nr. 15423
-   Anhang zur Kellereirechnung 1773 von Zell ebda Best. 1C Nr. 6723 und Amtsbeschreibung von 1784 mit Zahlen des vergangenen Jahres wie Anm. 3), vgl. hierzu auch die statistische Ubersicht bei Werner Geisen, Das Oberamt Zell um 1786, in: Heirnatjahrbuch 1968 Landkreis Zell/Mosel, S. 65.
Die Texte wurden vom Originaldokument (mit evtl. Fehlern) übernommen, ohne Anpassung an die aktuelle deutsche Rechtschreibung. Aus "Jahrbuch des Kreises Cochem-Zell 1986", Weiss-Druck, Monschau, 1986
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