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Dr. Theresia Zimmer,
1986 |
Gemeinde und
Bevölkerung in Bremm im 18.
Jahrhundert |
Gemeinde und Bevölkerung
in Bremm im 18. Jahrhundert
von Dr. Theresia Zimmer
Bremm
gehörte im 18. Jahrhundert zu den
Moselortschaften des kurtrierischen
Oberamts Zell. Die Einwohner waren alle
frei, also nicht leibeigen.
Einen Einblick in die Dorf- und
Bevölkerungsstruktur gewinnt man aus dem
kurtrierischen Grund- und Lagerbuch von
1719 sowie aus weiteren Steuerunterlagen
von 1733 - 1773 auch aus der Beschreibung
des Amtes Zell von 1784. Im Jahre 1719
bestand die Dorfgemarkung aus Weinbergen
mit 328.282 Stock, Schiffel- oder
Rottland (255 Morgen nach Lambertimaß),
105 Morgen Wiesen und dazu noch Wald. 240
Morgen Rottland und der Wald waren
Gemeindebesitz. Der Wald war nicht
vermessen. Er lieferte die
"notdürftige Beholzigung" für
die Gemeinde. Damit ist gemeint, daß
alle "Gemeindsleute" - die
Bürger (auch "Einsassen") das
nötige Bau- und Brandholz unentgeltlich
erhielten; 1784 wird berichtet, daß viel
Holz verkauft wurde. Mit der Eckernutzung
konnten in guten Jahren 60 Schweine
gemästet werden.
Bei den Fragen nach dem
"Weidstrich" erfahren wir 1719,
daß bei diesem im allgemeinen das Vieh
in "Rottfeld, Heiden und
Waldungen" getrieben wurde, bei
Bremm speziell wird erläutert, daß die
drei Nachbargemeinden Beuren, Urschmitt
und Kliding ihren Weidstrich bis fast an
den Ort hätten, "so daß, wenn ihr
(der Bremmer) Vieh den Berg hinauf käme,
dieser dreier Gemeinden Herden die Weide
wirklich genossen hätten, könnten
mithin mehr nicht als 40 Stück Rindvieh
erhalten, anderes Vieh hätten (sie)
nicht."
Das Rottland wurde alle 10 Jahre
einmal bebaut und ertrug dann pro Morgen
durchschnittlich 2 Malter Korn (nach
Cochemer Maß). 1784 erfahren wir, daß
das gemeindeeigene Land unter die Bürger
verteilt wurde. Zu den Gemeindegütern
gehörte auch ein Teil der 105 Morgen
Wiesen. Sie wurden verpachtet, und die
Pachtabgaben gingen an die Gemeinde, 1719
war es im allgemeinen eine Weinabgabe.
Der Haupterwerb für die Bewohner war
aber der Weinbau; die Qualität des
Ertrags wird 1784 so beschrieben:
"Der Wein ist für etwas besser als
zu Aldegund zu halten." Die
Weinberge waren 1719 wie üblich in drei
Güteklassen eingeteilt, bei der ersten
Klasse wurde in Bremm durchschnittlich
von 8.000 Stock ein Fuder Wein geerntet,
bei der zweiten Klasse von 12.000 Stock
ein Fuder, in der dritten Klasse von
16.000 Stock ein Fuder. Die Verteilung
der Weinberge auf die Klassen war:
1. Klasse: |
50 483 Stock |
2. Klasse: |
32 379 Stock |
3. Klasse: |
245 420 Stock |
Der Weinbergbesitz war
in den einzelnen Lagen und auf viele
einzelne Grundbesitzer in kleinen
Parzellen aufgeteilt. Um festzustellen,
was nun wirklich der Besitz und das
Einkommen der Bewohner war, ist es
erforderlich, auch die Grund- und
Lagerbücher der angrenzenden Orte
heranzuziehen, denn wie in Bremm selbst
verschiedene Auswärtige begütert waren,
so hatten auch Einwohner von Bremm in den
benachbarten Gemarkungen Besitz. Diese
Zusammenstellung bleibt einer späteren
Untersuchung vorbehalten.
Eine
Besonderheit bei Bremm ist die Zuordnung
des Klosters Stuben. 1784 heißt es:
"Es hat eine besondere Gemarkung,
ist aber zur Gemeinde Bremm bei der
allgemeinen Landmaß (1719) gemessen
worden zu 13 ½ Morgen ohne die Waldung.
Auf der Mosel hat es eine Schiffsmühle
und ein Werth." Aus dem Landmaßbuch
von 1719 zeigt sich, daß die 13 ½
Morgen der Bereich "um Stuben"
waren. Besonders genannt wurden damals
noch "drei andere auf Bremmer Seite
gelegene große Wiesen", mit den
Flurbezeichnungen "im Brach"
und "in der Bieg", von 14
Morgen. Erwähnt werden auch die eigenen
Waldungen. Weiderecht hatte Kloster
Stuben jedoch gemeinsam mit der Gemeinde
Neef. Die Stubener Schiffsmühle war 1719
verpachtet für die jährliche
Pachtabgabe von 7 Maltern Korn. Der
Müller wird unter den Bürgern von Bremm
aufgeführt. Er besaß überdies noch
eine eigene Mühle im Ort Bremm, die
allerdings "die wenigste Zeit"
Wasser hatte; auch hiervon erhielt
Kloster Stuben eine jährliche Abgabe,
nämlich 1 Malter Korn.
Die Einwohner von Bremm begegnen im
18. Jahrhundert in verschiedenen
Kategorien und Bezeichnungen. Die
Familien, "ganze Ehen", stehen
neben Witwen, Witwern, Unverheirateten
mit eigenem Haushalt als
Schirmguldenpflichtige, und zwar zahlen
die Familienväter einen ganzen
Schirmgulden, die übrigen einen halben.
Den "vermögenden Mitgemeinern"
stehen die Armen gegenüber, die vom
Schirmgulden, der Abgabe für den Genuß
des landesfürstlichen Schutzes, befreit
sind. Von "Bürgern / Gemeindsleuten
/ Einsassen", die berechtigt sind am
Gemeindevermögen, werden
"Beisassen" unterschieden.
Namentlich erfaßt sind in den
Steuerunterlagen auch die Handwerker oder
Gewerbetreibenden, bei denen
"Nahrungsgeld", d. h.
Gewerbesteuer, erhoben wird. Die Angaben
die ich für das 18. Jahrhundert
ermitteln konnte, seien hier in einer
Übersicht zusammengefaßt.
1719: |
|
Familienväter /
ganze Ehen |
42 |
|
|
Witwen |
10 |
|
|
dabei Handwerker
/ Gewerbe |
11 |
1733: |
|
Familienväter /
vermögende Mitgemeiner |
45 |
|
|
Witwen |
9 |
|
|
Unvermögende
Mitgemeiner / Arme |
4 |
|
|
Unvermögende
Witwen |
2 |
|
|
Beisassen |
1 |
|
|
Schulmeister |
1 |
1743: |
|
Familienväter |
60 |
|
|
davon arm |
3 |
|
|
Witwen |
7 |
|
|
davon arm |
2 |
|
|
dabei Handwerker
/ Gewerbe |
17 |
1753: |
|
Familienväter |
72 |
|
|
davon arm |
1 |
|
|
Witwen /
Jungfrauen |
13 |
|
|
dabei Handwerker
/ Gewerbe |
16 |
1763: |
|
Familienväter |
83 |
|
|
davon arm |
5 |
|
|
Witwen |
9 |
|
|
davon arm |
1 |
|
|
Jungfrauen, alle
arm |
4 |
|
|
dabei Handwerker
/ Gewerbe |
24 |
|
|
Schulmeister |
1 |
1773: |
|
Familienväter |
69 |
|
|
davon arm |
14 |
|
|
Witwen |
11 |
|
|
davon arm |
1 |
|
|
dabei Handwerker
/ Gewerbe |
13 |
|
|
Beisassen |
7 |
|
|
davon arm |
1 |
|
|
dabei
Schulmeister |
1 |
|
|
Hirt |
1 |
|
|
Handwerker |
1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die wirklichen
Bevölkerungszahlen ergeben sich aus
Unterlagen statistischer Art:
1773: |
|
ganze Ehen |
68 |
insges. Personen
|
136 |
|
|
Witwer |
|
|
6 |
|
|
Witwen |
|
|
11 |
|
|
Söhne |
|
|
119 |
|
|
Töchter |
|
|
105 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
insges. |
377 |
|
|
|
|
|
|
1783: |
|
Wohnhäuser |
99 |
|
|
|
|
Väter |
|
|
82 |
|
|
Mütter |
|
|
89 |
|
|
Söhne |
|
|
102 |
|
|
Töchter |
|
|
96 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
insges. |
369 |
Für die Handwerker und
Gewerbetreibenden ergeben sich noch
folgende Einzelheiten aus den
Steuerrevisionen:
|
1719: |
1743: |
1753: |
1763: |
1773: |
Schuhmacher |
1 |
1 |
2 |
2 |
2 |
Schreiner |
1 |
2 |
1 |
2 |
|
Faßbender |
2 |
2 |
3 |
5 |
2 |
Bäcker |
1 |
1 |
1 |
2 |
2 |
Zimmermann |
1 |
1 |
1 |
2 |
|
Wirt |
2 |
3 |
|
|
|
Krämer |
1 |
|
|
|
|
Krämer u. Wirt |
|
1 |
2 |
2 |
1 |
Schmied u. Wirt |
|
|
1 |
|
|
Schmied |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Maurer |
|
1 |
1 |
3 |
1 |
Schneider |
|
1 |
1 |
3 |
1 |
Schiffmann |
|
1 |
1 |
|
1 |
Gerber |
|
1 |
|
1 |
1 |
Müller |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1784 heißt es zu den
Handwerkern (wie bei Alf), daß nur die
Bäcker mit jenen zu St. Aldegund, Neef,
Alf, Ediger, Eller, Senheim, Nehren und
Mesenich in einer Zunft stehen, die
übrigen "Handwerksleute" waren
"unzünftig".
Zur Gemeindestruktur finden sich
einige Angaben in der Amtsbeschreibung
von 1784. Hiernach bestand der
"Gemeindevorstand" in Bremm aus
dem "Vogt", einem
Bürgermeister und zwei Vorstehern. Dem
Bürgermeister war ein Schreiber
beigegeben. Bürgermeister und Vorsteher
wurden wohl jährlich - wie bei anderen
Gemeinden auch - durch die Wahl der
Bürger gewechselt, während der
Schreiber, der hauptsächlich das
Rechnungswesen zu verzeichnen hatte,
mehrere Jahre amtierte (so bei der
Gemeinde Burg im einzelnen beschrieben).
Das Gericht zu Bremm bestand damals aus
dem "Vogt" (=Schultheiß),
sieben Schöffen und einem
Gerichtsschreiber, der 1784 mit dem Vogt
identisch war. Da es auch hier wohl
ähnlich wie in Burg geordnet war, kann
man annehmen, daß der Oberamtmann von
Zell den "Vogt" einsetzte und
die Schöffen jeweils beim
Erledigungsfall aus drei vom Gericht
vorgeschlagenen Personen auswählte.
Außer dem schon erwähnten
Gemeindevermögen (Wald, Wiesen und
Rottland) hatte die Gemeinde noch
Einkünfte aus der Verpachtung der
Schafweide, von Zinsen, aus der
Versteigerung der Windfälle u. ä., aus
Überschuss der erhobenen Steuern, aus
Bußgeldern und aus dem
Bürgereinzugsgeld. Bei letzterem wurden
von einem zuziehenden Mann 30
Reichstaler, von einer Frau 24
Reichstaler verlangt, s. u. insgesamt kam
man dabei auf (jährlich) etwa 300
Reichstaler. Die Gemeinde hatte einige
Geld- und Naturalabgaben an die
Kellereien Cochem und Zell zu liefern,
auch einige Frondienste zu leisten (wie
die Gemeinde St. Aldegund) - trotz der
persönlichen Freiheit der Bewohner. 1784
waren die Gemeindefinanzen derart
ausgeglichen, daß die Gemeinde all ihre
Schulden abgetragen hatte.
Quellen: |
- |
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LHA Koblenz
Best. 1C Nr. 15406 |
- |
|
Revision der
Ehe- und Schirmgulden, ebda Best.
1E Nr. 536 (für 1733), Nr. 565
(für 1743), Nr. 575 (für 1753),
Nr. 585 (für 1763), Nr. 593
(für 1773) |
- |
|
ebds Best. 1C
Nr. 7942 |
- |
|
Grund- und
Lagerbuch von Neef LHA Koblenz
Best. 1C Nr. 15423 |
- |
|
Anhang zur
Kellereirechnung 1773 von Zell
ebda Best. 1C Nr. 6723 und
Amtsbeschreibung von 1784 mit
Zahlen des vergangenen Jahres wie
Anm. 3), vgl. hierzu auch die
statistische Ubersicht bei Werner
Geisen, Das Oberamt Zell um 1786,
in: Heirnatjahrbuch 1968
Landkreis Zell/Mosel, S. 65. |
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