Geschichtliche Parallelen Geschichte und Anekdoten von Bremm und Kloster Stuben
Dokument von 1638 Pachtbrief über den Hof zu Bremm vom 15. September 1638

Pachtbrief über den Hof zu Bremm
vom 15. September 1638

Übersetzung:

Wir Anna Margreta Crätzin von Scharpffenstein (1) Frauwmeisterin,
Irmgardis von Efferenn Priorin und sambtliche /

conventualen deß adlichen gotshauß Stuben thun kundt hiemit vor unß und unsere nachkommende offentlich bekennendt, demnach unsers gotshaus /

hoff zu Brem durch absterben unserer nechster hoffleut seeligen daselbst vacirendt worden, und dan zu handthabung unserer güther und gerechtigkeiten in selbigen unserm /

hoff einen newen hoffman anzunehmen und damit zubelehnen ein notturfft sein ermessen und sich geburen wollen, daß demnach Wir wohlbedechtlich und mit guter wissenschafft die /

erbare Anthon Cölchen und Annam Getzen eheleut ihre lebtagh und nach ihrem absterben eins ausser ihren zusamen erzeugten kinderen, auch seine lebtagh langh und lenger nit zu /

unsern hoffleuten der orts uff- und angenommen haben. Belehnen demnach ermelten Anthon und Annam eheleuten alß obstehet mit angezogenem unserm hoff zu Brem an der Moße- /

len, oben zu Wilhelm Trarbach, unden die Kirchgaß gelegen mit seinem zugehor. Item ein weingand (2) Neffer Leyen, oben zu die Ley, unden zu Theiß gelegen, und gibt den /

halben drauben. Item noch ein stück busch mit einer wiesen, oben die gemein, unden Niclaß Schmidts, Karpes genent, also und dergestalt, daß sie die wein- /

gart und hoffgütter uff ihren selbst costen bauwen, besseren und in gutem uffrichtig baw erhalten. Wir Frauwmeisterin aber und unser gotshauß undt /

convent den hoff und die kelter so offt es vonnöthen sein wird bawen. Unsere benente hoffleut aber den anderen kleinen baw mit schaufelen geschugh gehoben /

imkburden (3), beschlossenen dhueren verrichten und den hoff uff ihren costen daghtrucken halten, darbeneben jarlichs uff Martini nacher Stuben vier höner lieberen und /

unfelbar handtreichen sollen. Dem alles den obgemelter eheleut bestendere vor sich und ihr kinder nachzukommen. Unß undt unßerem gotshauß truw und /

holdt zu sein, vor schaden zu waren, die einfallende zinß trewes fleiß einzuholen undt die erbschafften nit von dem hoff abzusonderen oder zu- /

versetzen angelobt undt versprochen. Darumb geloben Wir, Frawmeisterin, Priorin undt convent obge(melt) vor uns undt unßere/

nachkommende in guten wahren trewen undt glauben den vorgemelten, unseren hoffleuten undt einem kindt, daß wir außwehlen werden /

ihre lebtagh in masen alß vorgeschriben stehet, den hoff und deßen erbschafft zu laßen, undt ohn mennigliches einreden darbey zu erhalten, /

alles ohn argelist und geverde. Dessen zu urkundt haben Wir, Anna Margareta Crätzin von Scharpffenstein Frawmeisterin und convent /

unser conventsiegell ahn diesen brieff wissentlich gehangen. Unß und unsere nachkommende obgeschribenen sachen zu beßagen. Geschehen zu /

Stuben, den funffzehnten monats septembris im jahr eindausendt sechs hundert dreyssigh acht. /

Nicolay Maeß, kelner zu Zell undt /
obg(emelten) gotshauß secretarius m(anu) p(ropria) (4)


(1) aus der Linie "Cratz von Scharfenstein"
(2) meint: Wingert
(3) oder auch "inckburden" (Wortbedeutung unklar)
(4) eigenhändig
   
- Anmerkungen:
  Die Abschrift erfolgte grundsätzlich in Kleinschreibung. Ausnahmen bilden lediglich Eigennamen und Satzanfänge.
  u/v sowie i/j wurden entsprechend dem heutigen Gebrauch angeglichen (z. B. statt "vns", "uns")
Die Texte wurden vom Originaldokument (mit evtl. Fehlern) übernommen, ohne Anpassung an die aktuelle deutsche Rechtschreibung. Text: Transkription aus dem Jahr 1996 von Marion Heilmann, Koblenz
Text zur Verfügung gestellt von Franz Josef Blümling, Zell (Barl)
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