HISTORIA BREMVM - Die Geschichte(n) der Ortsgemeinde Bremm an der Mosel
Die Schenkung des Grafen von Homburg der Güter von Neef und Bremm an das Willibrordus-Gotteshaus in Echternach
    von Franz Josef Blümling
links: Der Echternacher Hof in Neef
 
rechts: Noch heute findet man in der Neefer Flur alte Grenzsteine mit der Eingravierung A/E (Abtei Echternach)
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Alten Fotoalbum von Bremm an der Mosel
Schon das Kloster Maria Laach unterhielt 1139 in Neef einen großen zentralen Hof wo nicht nur Weinabgaben aus Neef, sondern auch solche aus den umliegenden Dörfern gesammelt, gekeltert und verschifft wurden. Dieses Gut hatte Laach für 132 Mark von der Metzer Domkirche St. Arnulf erworben. Dieser Preis war außerordentlich hoch, was die Werthaltigkeit der Neefer Güter unter Beweis stellt. Zu dem Laacher Klosterhof in Neef gehörten auch vier Weinberge in Bremm, die von drei Hörigen verwaltet wurden.

Um das Jahr 1200 erscheinen nun die Grafen von Sponheim als Besitzer des vormaligen Klosterhofes. Und als sich anno 1251 diese „Herren von Neef“ die Güter der vormaligen Neefer Reichskirche mit dem Kloster Stuben aufteilten, fiel ihnen weiterer Besitz in Neef und Bremm zu. Mit dem nun angewachsenen beachtlichen Gesamtbesitz war auch ihre Bedeutung gewachsen. Gerhard von Sponheim gab sein geistliches Amt als Domherr zu Köln auf, und man gestattete ihm, die Ehe mit der Tochter des pfalzgräflichen Truchsessen Gerhard von Alzey einzugehen. Er wurde dadurch Erbe dieses schwiegerväterlichen Hofamtes und war somit für den Küchendienst und gleichzeitig auch für den Weinvorrat im pfalzgräflichen Schloss in Heidelberg zuständig. Es dürfte folglich auch mit Moselwein aus dem Neefer Burgkeller bei Festen, Gelagen und sonstigen Anlässen angestoßen worden sein. Und im Verzehr des Alkohols hielten sich die Adelsleute nicht zurück. Ein täglicher Verbrauch von durchschnittlich 12 Flaschen Wein wird ihnen nachgesagt – auch dann aus heutiger Sicht eine fast unvorstellbare Menge, wenn man berücksichtigt, dass der Wein damals nur etwa 4% Alkohol hatte.

Die gestiegene Geltung der Neefer Grafen wird dadurch noch einmal bestätigt, dass Kaiser Ludwig dem „von Neven“ (dem Neefer) am 29. Juli 1330 das Hohe Gericht verlehnte. Ein solches Privileg wurde ansonsten nur nennenswerten Marktflecken und Ortschaften mit Stadtrechten zugestanden.

Und all die Rechte und sämtlicher Besitz flossen in Erbfolge Irmgard von Scharfeneck zu, die dies als Mitgift in die Ehe mit dem Grafen Johann von Homburg einbrachte. Allerdings übte sie offenbar das Truchsessenamt nicht mehr aus. Als oberster Truchsess wird 1414 letztmalig ihr verstorbener Mann Friedrich von Scharfeneck erwähnt.

Es wundert, dass nun das Grafenehepaar das gesamte eingebrachte Heiratsgut dem Sankt Willibrordus-Gotteshaus in Echternach vermachte, da doch eigentlich Johann gerade in jener Zeit unter einer erheblichen Geldknappheit litt. Der Dank für die Stiftung lag gemäß des Vermächtnisses einzig und allein im immateriellen Bereich, nämlich in der Zusicherung des ewigen Seelenheiles für das Grafenehepaar und dessen Eltern, was Abt Peter von Hubyn auch so besiegeln ließ.

Weiter fällt noch auf, dass man den Schenkungsakt offenbar schnell unter Dach und Fach bringen wollte. So wurden innerhalb von zwei Tagen drei Urkunden verfasst, wovon die zuletzt besiegelte, am 4. September 1419, das endgültige Dokument war. Offenbar hatte man bei den zuvor verfassten Urkunden Güter vergessen aufzunehmen. Letztendlich wurden folgende Rechte und Güter dem Echternacher Kloster vermacht: Renten und Gülten mit allem Zubehör an Gerichten Hoch und Tief, Kirchen und Kirchengaben, Häuser, Höfe, Kelterhäuser, Gärten, Baumgärten, Mühlen, Weingärten, Wiesen, Felder, Gewonnenem und Ungewonnenem, Büschen groß und klein, Wasser, Weiden, Schöffen, Zinsen, Renten kleine und große, Lehensleute, Mannen, Dienstmannen sowie auch das Haus mit Graben (Burg) nebst allen Feldern und Wiesen in Neef und Bremm. Um keinerlei Zweifel an den Schenkungen aufkommen zu lassen, wird ausdrücklich vermerkt „ ... dass, wenn Abt und Konvent von irgend einer Seite wegen dieser Güter Anfechtung erfahren sollten, sie sich an ihrer Leibzucht Pension schadlos halten können. Auch soll besagte Leibzucht und Pension sofort bei ihrem Ableben hinfällig sein“. Schlussendlich wird noch festgehalten: „Sollten vielleicht noch Urkunden vorgezeigt werden, die über diesen Besitz zu Neef sprechen, so sollen sie ohne Wert sein und dem Abt und seinem Gotteshaus keinen Schaden bringen. Auch wenn gegenwärtige Urkunden leiden sollten, dass sie Löcher erhielten oder dass deren Siegel gequetscht wurden, soll sie trotzdem in Kraft bleiben.“ Die Urkunden wurden in der Burg zu „Neffe“ besiegelt. Unterschrieben haben der Graf und seine Gattin. Auf deren Bitte hin war auch der Johann von Croev zugegen. Weiterhin zeichneten der Jakob von Kaimt als Schultheiß, Johann Stettzis und Reinhard von Merl als Schöffen im Hamm und der Vogt des Gerichts zu Neef Hennen Stremchin. Und nun werden noch die bei der Vertragsunterzeichnung anwesenden Lehensleuten aufgeführt: Eberhard Thielchin, Peter Winkler, Peter Decker, Clais von Hantem (von Hontheim), Henne Picker, Reynards Henne, Drentzins Sohn Henne, This Buch von Brem (von Bremm) und Hein Boppe. „Aus all den Urkunden erhellt, dass die Schenkung der Güter von Neef keine direkte freie Schenkung darstellt“ – so merkt es der Übersetzer der Urkunden, Cam. Wambach an.

  Das St.-Willibrordus-Gotteshaus besaß schon einmal die Güter von Neef. Sie werden anno 698 als Gründungsgut aufgeführt . Da sie offenbar nicht rechtens im Besitz waren, mussten sie auf Anordnung von König Ludwig dem Deutschen an das Kloster St. Arnulf in Metz zurückgegeben werden , was anno 886 aufgrund einer Restitution von König Karl III. endlich erfolgte. Und nun erhielt das Echternacher Kloster die Güter so überraschend wieder – so plötzlich, wie einst den Israelis in der Wüste das Manna vom Himmel zufiel. Vermutlich war es also Abt Peter von Hubyn, der den Schenkungsakt so schnell wie möglich besiegelt haben wollte.

Verständlicherweise war die Tochter des Grafenehepaares, Anneline zu Sankt Jörgen, (in Ungarn), die als einziger Nachkomme rechtsmäßige Erbin von Neef war, mit dem Vermächtnis nicht einverstanden. Man hatte sie übergangen. Erst 4 Jahre später, am 10. April 1423, gab sie zu der Schenkung, die auf ihre Initiative hin neu geordnet wurde, das Einverständnis.

Anneline erhielt vom Sankt-Willibrordus-Gotteshaus stattliche „ ... 40 gute Mainzer Gulden, gut an Gold und rechten Gewichtes“ und verzichtete auf das Erbe. Und ihrem Vater, dessen Frau zwischenzeitlich verstorben war, wurde eine Jahresrente auf Lebenszeit zugesagt, was so auch Abt und Konvent des Echternacher Klosters bestätigten . Vom Grafen Johann wird nun berichtet, dass er in seinen letzten Jahren das Dasein eines „begüterten Rentners“ geführt hat und dass er im Kloster Wörschweiler „seine Briefe“ (gemeint waren Besitzurkunden) hinterlegt hatte, die ihm eine laufende Einnahme verschafften. Graf Johann von Homburg verstarb 1449 und wurde im Kloster Wörschweiler begraben.

Die Neefer Burg nebst ihrem Gefälle in Neef und Bremm ging in den Besitz des Erzbistums Trier, das sie zuvor von den Neefer Grafen zu Lehen hatte. Auch verzichtete Graf Homburg auf das Hohe Gericht über Neef. In der Neefer Burg residierte nunmehr der Amtmann, der vor Ort in der Ausübung des Niederen Gerichtes für Recht und Ordnung sorgte. Die Amtsleute in Neef stellte von nun an das Rittergeschlecht derer von Metzenhausen. Sie residierten in der Burg, und zum Unterhalt stand ihnen das Gefälle ihrer Residenz zu, was Ländereien in Neef und Bremm ausmachte.

Besonders beseelt zeigte sich der Abt des Klosters von Echternach ob der großen Schenkung. Er ordneten am 10. August 1426 zwei Feiertage an, und zwar zu St. Benedikt in den Fasten (am 21. März) und zu St. Benedikt im Sommer (11. Juni), an denen anlässlich von Messen der Seelen des Grafen Johann und der Gräfin Irmgard, die ihnen das "... Almosen ..." von Neef schenkten, gedacht wurde. Und wie der flüssige Ertrag zu verteilen war, findet sich ebenfalls urkundlich festgeschrieben (Urkunde vom 10. August 1426). Danach erhielten die Mönche zur gewöhnlichen Tafelkost oder zur Krankenkost vier Ohm Wein (also etwa 650 Ltr.). Auch ein nochmaliges Quantum von vier Ohm Wein als Aufbesserung der kargen Kost während der 40tägigen Fasten sollte den Mönchen willkommen sein. Den Klosterschülern stand an diesen Tagen nur eine Quart (1,132 Ltr.) Sauerwein zu – falls der Konvent ausdrücklich zustimmte. Eine zusätzliche Ohm aus den Gütern von Neef erhielten die Mitglieder des Konvents als Vergeltung der festtäglichen Mühewaltung.

Der dem Echternacher Kloster aus Neefer und Bremmer Bergen gelieferte Wein dürfte bei dem nachfolgendem Geschehen keine untergeordnete Rolle gespielt haben:

Es wütete im Jahre 1444 ein mächtiges Feuer in Echternach und traf beinahe sämtliche Einwohner der Stadt. Zuerst war das Feuer in einem Privathaus ausgebrochen. Von dort verbreitete es sich durch Funkenflug auf weitere Dächer, die allgemein mit Stroh und Schindeln gedeckt waren. Abt Gluwel, der die Schreckensszene nach allen Seiten hin beobachten konnte, sah die Leute, die gegen den Brand kämpften, überwältigt und beinahe erschöpft von Arbeit, während die Greuel der Verwüstung sich auch dem Kloster näherte. Um nun die bereits Ermüdeten mit neuer Kraft zu beleben und zu ermutigen, ließ er Wein so viel die Leute trinken wollten, unter die Menge austeilen. Schließlich trank man sieben Fuder. Denkt man diese 7000 Liter betragende Weinmenge auf eine mutmaßliche Anzahl von höchstens 600 arbeitsfähigen Menschen verteilt, so wird einleuchtend, was der Chronist hierzu anmerkt, nämlich: dass der Wein, anstatt wirkliche Labung, durch sein Übermaß das Gegenteil und zugleich die größte Unordnung bewirken musste. So geriet der Brand völlig aus der Kontrolle und das Unglück nahm seinen Lauf. In zwei Tagen und zwei Nächten legte das Feuer über 200 Wohnhäuser und auch das St.-Willibrordus-Gotteshaus in Asche.

Literaturquelle(n)
Creschere Nil Obstat   Blätter zur Geschichte der Stadt Homburg, Folge 9, 28. Febr. 1958
Vogts, Hans   Die Kunstdenkmäler des Kreises Zell
Ewig E.   Fernbesitz von St. Arnulf in Metz in den alten Diözesen Trier und Köln, S. 17, Anm. 8
Resmini, Bertram   Germania Sacra, Neue Folge 31, Erzbistum Trier, 7, Die Benediktinerabtei Laach, ,
Brimmeyr, Joh. Peter   Geschichte der Stadt und der Abtei Echternach,
Johannes Mötsch   Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, Beiheft V/4, Die Grafschaft Sponheim,
Stadtarchiv Homburg (Saar)   Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes, Arch.-Nr. 964,
Landeshauptarchiv Koblenz   Best. 128 Nr. 1279
Landeshauptarchiv Koblenz   Abtei S. Willibrordus in Echternach, Abt. 231,15
Adam Goerz   Mittelrheinisch Regesten,
Johannes Mötsch   Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim,
Wambach, Cam.   Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen Territorien,
 
Bildquelle(n)
Franz Josef Blümling   Der Echternacher Hof in Neef
Franz Josef Blümling   Grenzstein
     
 
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Dieser Beitrag wurde verfasst von Franz Josef Blümling   Korrekturdatum:
Eventuelle Korrekturhinweise bitte an info@naves-historia.de   27.06.2009 RP
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